Petitionen

Ebenfalls als ordentliches Mitglied bin ich im Petitionsausschuss. Dieser Ausschuss ist sehr zentral, da er sich unmittelbar mit den Petitionen – also den Anliegen – der Bürgerinnen und Bürger befasst. Wie sich Gesetze auf den einzelnen Bürger auswirken, erfährt der Petitionsausschuss aus erster Hand. Denn Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der die Petition prüft und darüber berät. Der Petitionsausschuss kontrolliert somit auch, ob die Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen und noch einmal kritisch überprüft werden sollten.

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Stefan Schwartze