Am 27. Oktober 2011 hat der Deutsche Bundestag das Bundeskinderschutzgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden.
So sollen zukünftig alle in der Kinder- und Jugendhilfe Beschäftigten zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet werden. Außerdem sollen zukünftig Ärzte unbürokratischer Informationen an das Jugendamt weitergeben dürfen. Das Gesetz sieht weiterhin eine Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen vor, die Familien in belastenden Lebenslagen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes begleiten. Die Finanzierung übernimmt das Bundesfamilienministerium befristet für vier Jahre.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei der Verabschiedung des Gesetzes enthalten und einen Entschließungsantrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der das Abstimmungsverhalten begründet.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, eine nationale Präventionsstrategie und ein bundesweites Präventionsgesetz umzusetzen. Mit diesem soll zum Beispiel der Zeitraum, in dem die abrechenbaren Hausbesuche von Hebammen in Anspruch genommen werden können, auf die ersten 6 Lebensmonate des Kindes ausgedehnt werden.
Weiterhin fordert die SPD-Bundestagsfraktion bessere Verfahren zu Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden.
Der Einsatz von Familienhebammen zur Beförderung Früher Hilfen hält die SPD-Bundestagsfraktion grundsätzlich für richtig. Allerdings ist ein zeitlich befristetes Bundesprogramm zum Auf- und Ausbau von Familienhebammen wenig nachhaltig. Dabei wird auch nicht ausreichend berücksichtigt, dass es bislang kein gesichertes Berufsbild bzw. keine bundeseinheitlich anerkannte Qualifizierung für Familienhebammen gibt.
Zusätzlich soll das Gesetz spätestens nach 4 Jahren evaluiert werden.