Bildung

Kooperativen Bildungsföderalismus stärken

25.01.2012

Die Herausforderungen in der Bildungspolitik erfordern mehr Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Das Grundgesetz setzt dafür mit dem Kooperationsverbot enge Grenzen. Vor allem finanziell kann der Bund sich bisher nur an zeitlich befristeten Projekten beteiligen. Damit ist jedoch keine nachhaltige Verbesserung des Bildungssystems zu erreichen. Der Bildungsföderalismus muss zu einem kooperativen Föderalismus weiter entwickelt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 26. Januar 2012 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung dazu auffordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. Dauerhafte Finanzhilfen des Bundes für Bildung müssen auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern möglich sein. Die Vereinbarungen müssen einstimmig von den Ländern beschlossen werden. Ihre Bildungshoheit wird dadurch nicht eingeschränkt.

 
Stefan Schwartze