Am 2. Dezember 2011 hat der Deutsche Bundestag abschließend über einen Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände gesetzlich festschreiben“ beraten. Deutschland hat erhebliche Defizite bei der Gleichstellung von Frauen in der Privatwirtschaft.
Der Anteil von Frauen in Führungspositionen stagniert auf niedrigem Niveau. Die Freiwillige Vereinbarung der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der Privatwirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit hat keine nennenswerten Fortschritte gebracht. Damit mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen vertreten sind, bedarf es gesetzlicher Regelungen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Quote von mindestens 40 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände einzuführen. Sie muss für Aktiengesellschaften und mitbestimmungspflichtige Unternehmen gelten. In Aufsichtsräten soll sie spätestens 2015 für Arbeitnehmervertreter sowie Anteilseigner gelten. Bei Vorständen ist sie in gesetzlich geregelten Schritten einzuführen. Neben dem bzw. der Vorstandsvorsitzenden soll jeweils ein Stellvertreter dem anderen Geschlecht angehören. Die Nichteinhaltung der Vorgaben muss sanktioniert werden. Der Antrag ist abgelehnt worden.
Zuvor am 25. November 2011 hatte der Deutsche Bundesrat einen Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen knapp abgelehnt.
Die SPD-Bundestagsfraktion plant nun einen Gesetzentwurf zur Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände in den Deutschen Bundestag einzubringen.